
NRW-Aktuell
CDU und FDP bringen erneut Gesetzentwurf zur Dichtheitsprüfung in den Landtag ein
14.06.12 |Von: Josef HovenjürgenZur Einbringung des Gesetzentwurfs für eine bürgerfreundliche Regelung der sogenannten Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen (Drs. 16/45) erklärt Josef Hovenjürgen, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion:
„Die CDU-Landtagsfraktion hat in dieser Woche beschlossen, gemeinsam mit der FDP erneut einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswassergesetzes in den Landtag einzubringen, um die Dichtheit privater Abwasseranlagen auf eine neue bürger- und umweltfreundliche Gesetzesgrundlage zu stellen. Wir wollen klarmachen, dass ein Abwasserrohr dicht sein muss. Dieses Prinzip machen CDU und FDP mit dem Gesetzentwurf unmissverständlich deutlich.
Nach den Verunsicherungen für Bürger und Kommunen in den vergangenen Monaten, die durch das dilettantische und planlose Agieren von Minister Remmel ausgelöst wurden, wollen wir mit der neuen gesetzlichen Grundlage eine für alle Seiten zuverlässige und vor allem bürgerfreundliche Regelung ermöglichen. Die Dichtheitsprüfung wird nicht abgeschafft, die Menschen werden aber auch nicht mehr unter den Generalverdacht gestellt, alle privaten Abwasserleitungen seien undicht.
Die Einbringung des Gesetzentwurfs unmittelbar nach Konstituierung des neuen Landtags haben wir versprochen. Wir tun was wir sagen und fordern alle Fraktionen im Landtag auf, nach dem wahlkampfbedingten Stillstand der letzten Monate jetzt so schnell wie möglich eine neue und sattelfeste gesetzliche Grundlage zu schaffen.“










